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Darunter versteht man die Verarbeitung personenbezogener Daten mit optisch-elektronischen Geräten. Dazu gehört die Videoüberwachung, d.h. die Live-Übertragung und Wiedergabe von Bildern auf einem Monitor sowie die Videoaufzeichnung. Optisch-elektronische Systeme umfassen nicht nur Kameras, die für die Überwachung ausgelegt sind. Sie können auch andere Geräte verwenden, z. B. ein Smartphone oder eine Webcam, eine Dashcam, eine Kamera an einer Türklingel und eine Gamecam. Die Datenverarbeitung ist zulässig, solange sie den Anforderungen der allgemeinen Datenschutzverordnung entspricht. Die einzige Ausnahme ist die Datenerhebung für familienbezogene Zwecke. Hierbei handelt es sich nicht um Videoüberwachung, wenn keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Seit vielen Jahren ist die Videoüberwachung ein Teil unseres täglichen Lebens. Sie wird immer weiter ausgebaut. Man findet Videoüberwachung in Geschäften, Banken, Unternehmen, öffentlichen Gebäuden und auf Plätzen. Schützen Sie Ihr Unternehmen mit Videoüberwachung vor Diebstahl und Vandalismus. Kriminelle sind immer auf der Suche nach Zielen in Unternehmen. Einige Kriminelle brechen in Unternehmen ein, weil sie glauben, dass sich Bargeld oder wertvolle Werkzeuge darin befinden. Wenn sie die gewünschten Gegenstände nicht bekommen, geben viele ihrer blinden Zerstörungswut nach. Manchmal kann Vandalismus mehr Schaden anrichten als Diebstahl.
Die Überwachung von Privatgrundstücken ist durch den Einsatz von Videokameras grundsätzlich erlaubt. Privatgrundstücke können mit Videokameras überwacht werden, sofern Sie die Datenschutzbestimmungen einhalten. Das versehentliche Filmen des Nachbargrundstücks ist nicht erlaubt. Auch das Filmen von Passanten auf dem Gehweg neben Ihrem Grundstück oder im Garten Ihres Nachbarn ist rechtswidrig. Die Kamera darf keine Aufnahmen von einem öffentlichen Platz oder einem öffentlichen Weg machen. Das Recht auf Privatsphäre ist ein wichtiger Faktor bei der Videoüberwachung von Privatgrundstücken. Aufgrund des Persönlichkeitsrechts kann jede Person selbst entscheiden, ob und wann sie gefilmt werden möchte. Dabei kann es sich um ein Privatgrundstück oder um ein Firmengelände handeln. Um sicherzustellen, dass Sie nicht Gefahr laufen, illegal zu filmen, müssen Sie der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, über die Überwachung zu informieren. Sie müssen ein Schild anbringen, das deutlich darauf hinweist, dass Ihr Eigentum überwacht wird. Wenn Personen dann das Grundstück betreten, erklären sie sich damit einverstanden, dass sie gefilmt werden. Dadurch wird Ihre Sicherheit gewährleistet. Unsere professionellen Sicherheitsberater sind bestens mit den rechtlichen Bestimmungen vertraut und stellen sicher, dass Ihre Videoanlage alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt.